Ich habe ein älteres Safescan Zeiterfassungssystem aus der TA-8000, TA-900, TA-800 oder TA-600 Serie - ist dieses Gerät DSGVO konform?
- Zuletzt aktualisiert am 18. März 2024 um 12:28
Vor der Einführung der neuen TimeMoto Produktreihe wurden die Zeiterfassungssysteme unter der Marke Safescan verkauft. Vier Produktlinien wurden unter Marke Safescan eingeführt: die TA-8000, TA-900, TA-800 und TA-600 Serie (siehe Abbildungen). Die Zeiterfassungsgeräte selbst sind DSGVO konform. Wenn Sie die Zeiterfassungsgeräte mit unserer neuesten PC-Software (ab Version TM 1.0.3 und höher) oder der TM Cloud Lösung verwenden, ist die gesamte Lösung (Zeiterfassungsgerät und Software) DSGVO konform.
Um zu prüfen, welche Software Version Sie verwenden, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen:
- Öffnen Sie die PC Software
- Klicken Sie auf HILFE in der Menü-Leiste oben
- Klicken Sie auf IMPRESSUM im Pulldown-Menü, das nach dem Klicken auf HILFE erscheint
- Sie können jetzt sehen, welche Version sie benutzen (beginnt mit TA xxx oder TM xxx)
Wenn Sie eine PC Software Version unterhalb der TM 1.0.3 oder eine Version die mit TA x.x.x beginnt, benötigen Sie ein Update Ihrer PC Software um DSGVO konform zu sein.
Ich habe eine PC Software Version die mit TA-xxx beginnt:
Wenn Sie eine PC Software Version nutzen die mit TA-xxx beginnt, können Sie die letzte Version der TM PC Software Lizen in unserem Webshop beziehen.
Ich habe eine PC Software Version niedriger als TM 1.0.3:
Wenn Sie bereits eine PC Software Version niedriger als TM 1.0.3 , wird ein Hinweis dass Sie die Software updaten können. Das Software-Update ist kostenlos. Folgen Sie den Anweisungen und Sie haben auf einfachem und kurzem Weg die aktuelle Software installiert.
Ich verwende die TM Cloud Software:
Wenn Sie Ihr TA Zeiterfassungsgerät in Kombination mit der TM Cloud nutzen, ist alles OK und Sie arbeiten DSGVO konform. Sie müssen nichts unternehmen.