Welche Daten darf ich im Krankheitsfall speichern? (DSGVO)

  • Zuletzt aktualisiert am 18. März 2024 um 13:24

Krankheitsbedingte Abwesenheit (Häufigkeit, Dauer) wird im Rahmen der DSGVO nicht als sensible Daten bewertet und dürfen in den TimeMoto Produkten gespeichert werden. TimeMoto ist kein "Gesundheitssystem" und es ist den Benutzern nicht erlaubt, sensible Daten (z.B. Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten, medizinische Informationen usw.) im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Abwesenheit zu speichern. TimeMoto ist ausschließlich zur Erfassung von Zeiterfassung und Arbeitszeitplanung gedacht.

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